Meldung vom 27. Januar 2025
Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien ab 01.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der gesamten EU die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Diese neue Regelung sorgt bei vielen Bürgern für Verunsicherung, da Berichte in den Medien kursieren, die nahelegen, dass die Entsorgung von Altkleidern im Restmüll nun strafbar sei. Diese Information ist jedoch nicht korrekt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Dachverband FairWertung e.V. betonen, dass stark verschlissene, stark verschmutzte oder anderweitig kontaminierte Textilien nach wie vor in die Restmülltonne gehören.