Ich ziehe um...was muss ich beachten?

Egal ob Zu-, Um- und Auszug in einen neuen oder bereits bestehenden Haushalt - hier gibt es viel zu beachten.

Wenn Sie aus einem anderen Landkreis in den Landkreis Göppingen zuziehen:

Bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten Sie unser Bestellformular.
Bei einer Haushaltsgründung geben Sie bitte an, welches Restmülltonnen-Volumen Ihr Haushalt benötigt. Sie haben die Auswahl zwischen einer 60 l-, 120 l- oder 240 l-Restmülltonne. Diese wird Ihnen regelmäßig innerhalb 14 Tagen, nach dem das Bestellformulars bei uns eingegangen ist, gestellt.
Wenn Sie in einen bestehenden Haushalt einziehen oder eine gemeinsame Restmülltonne mit einem bereits dort gemeldeten Nachbarn, der einen eigenem Haushalt führt, nutzen werden, benötigen Sie keine Restmülltonne von uns. Bitte geben Sie dies entsprechend in unserem Bestellformular bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Einwohnermeldeamt so an.

Wenn Sie innerhalb des Landkreises Göppingen umziehen:

Hier kommt es darauf an, ob der Haushalt, aus dem Sie ausziehen, vollständig "aufgelöst" wird.
Bleibt mindestens eine Person im bisherigen Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet, verbleibt die Restmülltonne auch dort.
Sind in dem bisherigen Haushalt keine Personen mehr mit Hauptwohnsitz gemeldet, nehmen Sie bitte Ihre bisher genutzte Restmülltonne mit. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes im Einwohnermeldeamt in unserem Bestellformular an.
Sonderfälle: Sind in dem bisherigen Haushalt keine Personen mehr mit Hauptwohnsitz gemeldet, und Sie ziehen in einen bestehenden Haushalt oder benutzen an Ihrem neuen Wohnort die Restmülltonne eines bereits dort gemeldeten Nachbarn, der einen eigenen Haushalt führt oder Sie ziehen in ein Wohnobjekt, in dem alle Haushalte gemeinsam Restmüll-Container nutzen, bleibt die Restmülltonne an der bisherigen Anschrift und wird von uns dort abgeholt. Bitte geben Sie Zutreffendes bei der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes im Einwohnermeldeamt in unserem Bestellformular an. Alternativ kann die Tonne mit dem entsprechenden Hinweis auch bei unseren Wertstoffzentren abgegeben werden.

Wenn Sie aus dem Landkreis Göppingen in einen anderen Landkreis wegziehen:

Hier kommt es darauf an, ob der Haushalt, aus dem Sie ausziehen, vollständig "aufgelöst" wird.
Bleibt mindestens eine Person im bisherigen Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet, verbleibt die Restmülltonne auch dort.
Verbleiben keine Personen des Haushaltes mit Hauptwohnsitz gemeldet, erfolgt die Abholung der Restmülltonne an der bisherigen Anschrift regelmäßig 14 Tage nach Abmeldung des Hauptwohnsitzes . Alternativ kann die Tonne mit dem entsprechenden Hinweis auch bei unseren Wertstoffzentren abgegeben werden.