Jährliche Abfallgebühren
Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Abfallgebühren für jeden Haushalt und jede Arbeitsstätte im Landkreis Göppingen festgesetzt. Die Gebühren setzen sich aus der Jahresgebühr und der Leerungsgebühr zusammen. Die Höhe der Jahresgebühr ist von der mit Hauptwohnsitz in einem Haushalt gemeldeten Personen bzw. der Anzahl der Mitarbeiter in einer Arbeitsstätte abhängig. Der Leerungsgebühr hingegen liegen das Volumen des genutzten Mülleimers (60 l, 120 l, 240 l oder 1.100 l-Container) und die Anzahl der Leerungen unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen in einem Veranlagungsjahr zu Grunde. Das Veranlagungsjahr entspricht immer dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Grundsätzlich werden für das jeweilige zu veranlagende Jahr Vorauszahlungen für die Leerungsgebühren erhoben, die den tatsächlichen Leerungen des Vorjahres entsprechen.
Gebühren bei Selbstanlieferung
Für manche Abfallarten sind bei Anlieferung bei den Sammelstellen Gebühren zu entrichten.