Was gehört zum Grüngut?

Grünabfälle aus dem Garten.

  • Baum-, Hecken- und Strauchschnitt
  • Laub
  • Stängel, Blüten
  • Grasschnitt

Nur auf den Grüngutplätzen des Landkreises angenommen werden:

  • Äste, die eine Länge von 2 m oder einen Durchmesser von 10 cm überschreiten
  • Wurzelstöcke
  • Fallobst (bitte beim Betreuungspersonal anmelden)
  • Gewerbliche Anlieferungen (gebührenpflichtig)

Nicht zum Grüngut gehören:

  • Obst, Gemüse, Lebensmittelabfälle

Entsorgung über den Biobeutel

  • Kleintiermist und -streu

Entsorgung über den Biobeutel oder selbst kompostieren.

  • Pflanzenerde

Entsorgung auf allen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren

  • Asche

Entsorgung über die Restmülltonne

Entsorgungswege

Wichtige Hinweise

Grüngut, das zur Sammlung bereitgestellt oder auf den Plätzen angeliefert wird, muss frei von Erdanhaftungen, Steinen und anderen Fremdstoffen sein.

Gewerbliche Anlieferungen

  • Gewerbebetriebe müssen vorab ein Kontingent beim AWB kaufen. Die Gebühr beträgt 15,00 EUR/m³.
  • Die Kontingentliste wird per Post verschickt; bitte berücksichtigen Sie den Postweg und melden Sie sich rechtzeitig beim AWB. Von dieser Kontingentliste wird bei jeder Anlieferung die entsprechende Menge abgestrichen. Ist die gekaufte Menge aufgebraucht, kann ein neues Kontingent erworben werden.
  • Die Gebühren buchen wir ab und schicken Ihnen einen Gebührenbescheid und Ihre Kontingent-Liste zu.
  • Bestellformular für Grüngut-Kontingent (PDF, 431 KB)
  • Die Anliefermenge wird unabhängig von der Transportkapazität des Anlieferungsfahrzeugs geschätzt bzw. grob abgemessen. Das Betriebspersonal verfügt über entsprechende Erfahrung, so dass es hinsichtlich der Menge nicht zu Unstimmigkeiten kommen dürfte.
  • Angenommen wird ausschließlich Grüngut, welches im Landkreis Göppingen angefallen ist.

Wichtige Hinweise zur Grüngutsammlung

  • Das Grüngut muss gebündelt oder in offenen Behältnissen zur Einsammlung bereitgestellt werden.
  • Ideal sind Gartenbags oder kleine Kunststoff-Wannen, die von den Mitarbeitern der Entsorgungsfirmen problemlos entleert werden können. Mülltonnen, große Fässer und ähnliche Behälter sind für die Grüngut-Sammlung ungeeignet. Papier- und Plastiksäcke sowie Tüten werden nicht geleert.
  • Äste und Zweige, die nicht in Säcken oder Behältern bereitgestellt werden, müssen gebündelt werden. Zum Bündeln eignen sich verrottbare Schnüre aus Sisal oder Hanf. Bitte verwenden Sie keine Kunststoffschnüre oder Draht.
  • Einzelne Bündel und Behältnisse dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Für eventuell beschädigte Behältnisse haftet das Abfuhrunternehmen nicht.
  • Pro Haushalt oder Arbeitsstätte dürfen nicht mehr als vier Kubikmeter Garten- und Grünabfälle bereitgestellt werden.
  • Das Grüngut muss am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr am Straßenrand stehen.

Abfuhrtermine

Links