Was gehört zum Altholz?
Holz aus dem Innenbereich (Altholzkategorien I bis III):
- unbehandeltes Massiv- bzw. Vollholz;
- Leimholzplatten, Möbel ohne PVC-Anteile, Innentüren, Dielen;
- Möbel und Arbeitsplatten mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen.
Holz aus dem Außenbereich und andere schadstoffbelastete Holzprodukte (Altholzkategorie IV):
- Zäune;
- Pfähle, Masten, Bahnschwellen;
- Parkett (Teerkleber);
- Fenster, Dachstühle.
Entsorgungswege
Holz aus dem Innenbereich (Altholzkategorien I bis III):
- Wertstoffzentren und Wertstoffhöfe nehmen bis 1 m³ Holz aus dem Innenbereich gegen Abgabe des Altholz-Gutscheins an.
- Anlieferungen ohne Gutschein oder größere Mengen (bis 4 m³) werden nur in den Wertstoffzentren gegen Gebühr angenommen.
- Bei der Sperrmüllabfuhr wird Holz aus dem Innenbereich mitgenommen. Bitte stellen Sie das Holz separat vom anderen Sperrmüll bereit.
Holz aus dem Außenbereich und andere schadstoffbelastete Holzprodukte (Altholzkategorie IV):
- Auf den Wertstoffzentren können Sie Holz aus dem Außenbereich gegen Gebühr abgeben.
Gut erhaltene Möbel nimmt das Möbellager des Kreissozialamtes. Möbel und andere Gegenstände, die zum Wegwerfen zu schade sind, können über den AWB-Verschenkmarkt angeboten werden.
Wichtige Hinweise zur Sperrmüllabfuhr
Sperrmüllabholung auf Bestellung einmal pro Jahr möglich:
- Entweder online über die Bürgerdienste.
- Abholung - im Regelfall - innerhalb von vier Wochen. Der Abholtermin wird auf dem Postweg mitgeteilt.
- Auch als Eilservice für 50,- € möglich. Einen Werktag nach der Online-Bestellung muss der Abfuhrtermin bei der Firma ETG unter 07161 99910-0 erfragt werden (ab 9:00 Uhr). Abholung innerhalb von drei Werktagen nach Terminabfrage.
- Oder mit dem Sperrmüllschein, den jeder Haushalt mit der jährlichen Gebührenrechnung erhält.
Abholung - im Regelfall - innerhalb von vier Wochen. Der Abholtermin wird auf dem Postweg mitgeteilt.
Abgeholt werden insgesamt 4 m³ sperriger Abfall (4 m x 1 m x 1 m). Die einzelnen Teile dürfen die Maße 2,0 m x 1,2 m x 0,6 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.
Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens.
Der Sperrmüll darf nicht auf Privatgrundstücken oder Fahrzeugen wie z.B. Anhängern bereitgestellt werden, da die Entsorgungsfirma den Sperrmüll hier nicht abholen darf.
Altholzverwertung:
Bitte am Abfuhrtag Gegenstände aus Holz getrennt von anderen, z. B. Polstermöbeln, bereitstellen. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal und holt den Müll getrennt ab.