Was gehört zu Bauschutt und Erdaushub?
- Mauerwerk, Betondachsteine, Dachziegel
- Kacheln, Fliesen, Toiletten- und Waschbecken
- Rigips (ohne Styropor), Zement- und Gipsreste
- Porzellan, Keramikgeschirr, Tontöpfe
- Humus, Lehm, Leberkies
- Erde aus Blumentöpfen und -kästen
Nicht zum Bauschutt gehören:
- Glasgeschirr, Fenster- und Spiegelglas, Spezialglas, z.B. Aquarien
Entsorgung als Mischglas in den Wertstoffzentren
- brennbare Bauabfälle wie Abbruchholz, Kunststoffe, Tapeten
Entsorgung über die Restmülltonne oder auf den Wertstoffzentren
- spezielle mineralische Abfälle wie Glasfaser, asbesthaltige Abfälle, Mineralfaserabfälle, mineralische Dämmstoffe, Rigipsplatten mit Styropor
Entsorgung bei der Firma ETG
Entsorgungswege
- Wertstoffzentren und Wertstoffhöfe:
Anlieferung von Kleinmengen gegen Abgabe des Bauschutt-Gutscheins oder mehrerer Bauschutt-Gutscheine. - Wertstoffzentren:
Anlieferungen ohne Gutschein oder größere Mengen (ab 1 m³) werden nur in den Wertstoffzentren gegen Gebühr angenommen. - Firma ETG (gegen Entgelt):
kleine und größere Mengen Bauschutt sowie sonstige mineralische Abfälle
Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Bauschutt, Gips und Erdaushub
Alle Haushalte und Arbeitsstätten erhalten mit ihrem jährlichen Abfallgebührenbescheid vier Gutscheine für die Entsorgung von je 10 Litern Bauschutt/Gips/Mischglas. Die Gutscheine können bei den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren eingelöst werden (Mischglas nur in den Wertstoffzentren). Anlieferungen ohne Gutschein oder größerer Mengen sind nur in den Wertstoffzentren gegen Gebühr möglich.