Was gehört zu Bauschutt und Erdaushub?

  • Mauerwerk, Betondachsteine, Dachziegel
  • Kacheln, Fliesen, Toiletten- und Waschbecken
  • Rigips (ohne Styropor), Zement- und Gipsreste
  • Porzellan, Keramikgeschirr, Tontöpfe
  • Humus, Lehm, Leberkies
  • Erde aus Blumentöpfen und -kästen

Nicht zum Bauschutt gehören:

  • Glasgeschirr, Fenster- und Spiegelglas, Spezialglas, z.B. Aquarien

Entsorgung als Mischglas in den Wertstoffzentren

  • brennbare Bauabfälle wie Abbruchholz, Kunststoffe, Tapeten

Entsorgung über die Restmülltonne oder auf den Wertstoffzentren

  • spezielle mineralische Abfälle wie Glasfaser, asbesthaltige Abfälle, Mineralfaserabfälle, mineralische Dämmstoffe, Rigipsplatten mit Styropor

Entsorgung bei der Firma ETG

Entsorgungswege

  • Wertstoffzentren und Wertstoffhöfe:
    Anlieferung von Kleinmengen gegen Abgabe des Bauschutt-Gutscheins oder mehrerer Bauschutt-Gutscheine.
  • Wertstoffzentren:
    Anlieferungen ohne Gutschein oder größere Mengen (ab 1 m³) werden nur in den Wertstoffzentren gegen Gebühr angenommen.
  • Firma ETG (gegen Entgelt):
    kleine und größere Mengen Bauschutt sowie sonstige mineralische Abfälle

Wichtige Hinweise zur Entsorgung von Bauschutt, Gips und Erdaushub

Alle Haushalte und Arbeitsstätten erhalten mit ihrem jährlichen Abfallgebührenbescheid vier Gutscheine für die Entsorgung von je 10 Litern Bauschutt/Gips/Mischglas. Die Gutscheine können bei den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren eingelöst werden (Mischglas nur in den Wertstoffzentren). Anlieferungen ohne Gutschein oder größerer Mengen sind nur in den Wertstoffzentren gegen Gebühr möglich.