Meldung vom 25.11.2024
Sperrmüllscheine möglichst noch in diesem Jahr nutzen
Im Landkreis Göppingen ist der Sperrmüllschein bis zum 28. Februar des Folgejahres gültig. So kann auch in der Zeit bis zum Erhalt des neuen Bestellscheins, der zusammen mit dem Gebührenbescheid verschickt wird, Sperrmüll angemeldet werden, beispielsweise bei unaufschiebbaren Fällen wie Umzügen.