Was gehört zu den Kunststoffen?
- Körbe (z.B. Waschkörbe, Klappkörbe, Klappboxen)
- Wannen
- Gießkannen
- Kisten (z.B. Getränkekisten und Obstkisten)
- Kunststoffschirmständer ohne Füllung
- Eimer (z.B. Putzeimer, leere Farbeimer, Papierkorb, Abfalltonne)
- Schüsseln (z.B. Haushaltsschüssel, Messbecher)
- Blumentöpfe und Blumenkästen aus Kunststoff
- Gartenmöbel aus Kunststoff (keine Werzalit- und Verbundholzplatten)
- Fässer und Kunststofftanks (z.B. Regenfässer, Mostfässer)
- Kanister (keine Öl-Kanister, keine Spritzmittelkanister)
- Kinderspielzeug (elektrische Spielzeuge zum Elektronikschrott geben)
Nicht zu den Kunststoffen gehören:
- Verkaufsverpackungen
Entsorgung über den Gelben Sack
- Kunststoffe aus dem Baubereich/Renovierung (z.B. Rohre, Dachrinnen, Kabelkanäle, Kabelummantelungen, Bodenbeläge, Teppich, Teppichleisten, Dämmstoffe, Plexiglas, Badewanne, Duschwanne, Badezimmerschrank/Alibert)
- transparente Kunststoffe wie z. B. PET, Plexiglas und Polycarbonat, Gummi, Verbundmaterialien wie z. B. Fiberglasverstärkte Kunststoffe (GFK-Kunststoffe), Kunststoffharze, Kunststoffkleber, Getränkeflaschen, Camping-Toilette, Toilettensitz, Toilettenbürste, Urinflasche, Radabdeckung, Kleiderbügel
Entsorgung über die Restmülltonne oder auf den Wertstoffzentren
- Türen, Fenster, Fensterrahmen, Rollläden
Entsorgung als Sperrmüll (max. je 3 Stück)
- Schläuche (z. B. Staubsaugerschlauch, Luftschlauch, Gartenschlauch, Fahrradschlauch)
- Schuhe, Skischuhe, Helme, Textilien, Stoffe, Stofftiere, Kunstleder, Stoffplanen, Zelte
- Langspielplatten, Musikkassetten, Videokassetten, Disketten
Entsorgung über die Restmülltonne
- Hartschalenkoffer, Trolley, Rucksack, Kühlbox
Entsorgung über die Restmülltonne oder als Sperrmüll
- Agrarfolien, Teichfolien, Klebefolien, Gummimatten
Entsorgung über spezialisierte Verwertungsfirmen oder auf den Wertstoffzentren
- Elektroschrott (auch Bestandteile wie Tastatur, Ladegerät, Akku, Platinen, Gehäuse usw.)
Entsorgung auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren
- Altreifen
Entsorgung auf den Wertstoffzentren
Entsorgungswege
Wichtige Hinweise zur Kunststoffanlieferung
Behälter müssen restentleert sein. Störstoffe wie Metall-, Textil- und Holzteile sind in geringem Umfang erlaubt (ca. 1%), sollten aber möglichst entfernt werden. Nur loser Einwurf, keine Kunststoffteile in Säcken, Tüten usw.
Wichtige Hinweise zur Sperrmüllabfuhr
Sperrmüllabholung auf Bestellung einmal pro Jahr möglich:
- Entweder online über die Bürgerdienste.
- Abholung - im Regelfall - innerhalb von vier Wochen. Der Abholtermin wird auf dem Postweg mitgeteilt.
- Auch als Eilservice für 50,- € möglich. Einen Werktag nach der Online-Bestellung muss der Abfuhrtermin bei der Firma ETG unter 07161 99910-0 erfragt werden (ab 9:00 Uhr). Abholung innerhalb von drei Werktagen nach Terminabfrage.
- Oder mit dem Sperrmüllschein, den jeder Haushalt mit der jährlichen Gebührenrechnung erhält.
Abgeholt werden insgesamt 4 m³ sperriger Abfall (4 m x 1 m x 1 m). Die einzelnen Teile dürfen die Maße 2,0 m x 1,2 m x 0,6 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.
Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens.
Vom Privatgrundstück wird Sperrmüll nicht abgeholt.
Altholzverwertung:
Bitte am Abfuhrtag Gegenstände aus Holz getrennt von anderen, z. B. Polstermöbeln, bereitstellen. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal und holt den Müll getrennt ab.