Was gehört zu den Kunststoffen?

  • Körbe (z.B. Waschkörbe, Klappkörbe, Klappboxen)
  • Wannen
  • Gießkannen
  • Kisten (z.B. Getränkekisten und Obstkisten)
  • Kunststoffschirmständer ohne Füllung
  • Eimer (z.B. Putzeimer, leere Farbeimer, Papierkorb, Abfalltonne)
  • Schüsseln (z.B. Haushaltsschüssel, Messbecher)
  • Blumentöpfe und Blumenkästen aus Kunststoff
  • Gartenmöbel aus Kunststoff (keine Werzalit- und Verbundholzplatten)
  • Fässer und Kunststofftanks (z.B. Regenfässer, Mostfässer)
  • Kanister (keine Öl-Kanister, keine Spritzmittelkanister)
  • Kinderspielzeug (elektrische Spielzeuge zum Elektronikschrott geben)

Nicht zu den Kunststoffen gehören:

  • Verkaufsverpackungen

Entsorgung über den Gelben Sack

  • Kunststoffe aus dem Baubereich/Renovierung (z.B. Rohre, Dachrinnen, Kabelkanäle, Kabelummantelungen, Bodenbeläge, Teppich, Teppichleisten, Dämmstoffe, Plexiglas, Badewanne, Duschwanne, Badezimmerschrank/Alibert)
  • transparente Kunststoffe wie z. B. PET, Plexiglas und Polycarbonat, Gummi, Verbundmaterialien wie z. B. Fiberglasverstärkte Kunststoffe (GFK-Kunststoffe), Kunststoffharze, Kunststoffkleber, Getränkeflaschen, Camping-Toilette, Toilettensitz, Toilettenbürste, Urinflasche, Radabdeckung, Kleiderbügel

Entsorgung über die Restmülltonne oder auf den Wertstoffzentren

  • Türen, Fenster, Fensterrahmen, Rollläden

Entsorgung als Sperrmüll (max. je 3 Stück)

  • Schläuche (z. B. Staubsaugerschlauch, Luftschlauch, Gartenschlauch, Fahrradschlauch)
  • Schuhe, Skischuhe, Helme, Textilien, Stoffe, Stofftiere, Kunstleder, Stoffplanen, Zelte
  • Langspielplatten, Musikkassetten, Videokassetten, Disketten

Entsorgung über die Restmülltonne

  • Hartschalenkoffer, Trolley, Rucksack, Kühlbox

Entsorgung über die Restmülltonne oder als Sperrmüll

  • Agrarfolien, Teichfolien, Klebefolien, Gummimatten

Entsorgung über spezialisierte Verwertungsfirmen oder auf den Wertstoffzentren

  • Elektroschrott (auch Bestandteile wie Tastatur, Ladegerät, Akku, Platinen, Gehäuse usw.)

Entsorgung auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren

  • Altreifen

Entsorgung auf den Wertstoffzentren

Entsorgungswege

Wichtige Hinweise zur Kunststoffanlieferung

Behälter müssen restentleert sein. Störstoffe wie Metall-, Textil- und Holzteile sind in geringem Umfang erlaubt (ca. 1%), sollten aber möglichst entfernt werden. Nur loser Einwurf, keine Kunststoffteile in Säcken, Tüten usw.

Wichtige Hinweise zur Sperrmüllabfuhr

Sperrmüllabholung auf Bestellung einmal pro Jahr möglich:

  • Entweder online über die Bürgerdienste.
    • Abholung - im Regelfall - innerhalb von vier Wochen. Der Abholtermin wird auf dem Postweg mitgeteilt.
    • Auch als Eilservice für 50,- € möglich. Einen Werktag nach der Online-Bestellung muss der Abfuhrtermin bei der Firma ETG unter 07161 99910-0 erfragt werden (ab 9:00 Uhr). Abholung innerhalb von drei Werktagen nach Terminabfrage. 
  • Oder mit dem Sperrmüllschein, den jeder Haushalt mit der jährlichen Gebührenrechnung erhält.

Abgeholt werden insgesamt 4 m³ sperriger Abfall (4 m x 1 m x 1 m). Die einzelnen Teile dürfen die Maße 2,0 m x 1,2 m x 0,6 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. 
Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens.
Vom Privatgrundstück wird Sperrmüll nicht abgeholt.

Altholzverwertung:
Bitte am Abfuhrtag Gegenstände aus Holz getrennt von anderen, z. B. Polstermöbeln, bereitstellen. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal und holt den Müll getrennt ab.