Der Gelbe Sack ist nicht Bestandteil des Abfallwirtschaftssystems des Landkreises. Er ist ein privatwirtschaftlich organisiertes System zur Erfassung und Verwertung von Leichtverpackungen. Dieses "duale" System wurde von Verpackungsindustrie und Handel zusätzlich zur Abfallentsorgung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgebaut, um die Vorgaben der Verpackungsverordnung umzusetzen. Es finanziert sich über Beteiligungs- und Nutzungsentgelte - nicht über die Abfallgebühren.

Die auf dem deutschen Markt aktiven Dualen Systeme beauftragen regionale Entsorgungsunternehmen mit der Durchführung der Leistungen.

Was gehört in den Gelben Sack?

Restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind.

  • Alu-, Blech- und Kunststoffdeckel
  • Arzneimittelblister
  • Butterfolie
  • Buttermilch- und Joghurtbecher
  • Einkaufstüten sowie Obst- und Gemüsebeutel aus Kunststoff
  • Eisverpackungen
  • Füllmaterial von Versandverpackungen aus Kunststoff, wie z.B. Luftpolsterfolie oder Schaumstoff
  • Konservendosen
  • Kronkorken
  • Kunststoffschalen und Folien für Lebensmittel
  • Menüschalen von Fertiggerichten
  • Milch- und Getränkekartons
  • Schoko- und Müsliriegelfolien
  • Nudeltüten, Chipstüten etc.
  • Putz- und Reinigungsmittelflaschen
  • Quetsch- oder Nachfüllbeutel z.B. für Waschmittel, Flüssigseife oder Fruchtpüree
  • Senf- und Mayonnaisetuben
  • Shampoo- und Duschgelflaschen
  • Spraydosen
  • Suppen- und Soßentüten
  • Styroporverpackungen und -füllmaterial
  • Tierfutterdosen und -schalen
  • Zahnpastatuben

Nicht in den Gelben Sack gehören:

  • Hygieneartikel
  • Papiertaschentücher
  • Zahnbürsten
  • Einwegrasierer
  • Windeln
  • Pflaster und Verbandsmaterial
  • Staubsaugerbeutel
  • Katzenstreu
  • Zigarettenkippen
  • Feuerzeuge
  • Klarsichthüllen
  • Kugelschreiber
  • Disketten und Videokassetten
  • Tapetenreste


Entsorgung über die Restmülltonne

  • Gegenstände aus Hartkunststoff wie Wäschekörbe, Plastikspielzeug, Plastikschüsseln

Entsorgung auf allen Wertstoffzentren oder über die Sperrmüllabfuhr

Entsorgung auf Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren

  • Bioabfall, z.B. Essensreste

Entsorgung über den Biobeutel

  • Styropor aus dem Baubereich, z.B. Dämmstyropor

Entsorgung über die Restmülltonne oder über die Sperrmüllabfuhr

  • Glasverpackungen

Entsorgung als Altglas in den Glascontainern.

  • Problemstoffe, z.B. Farben

Entsorgung bei der Problemstoffannahmestelle und der Problemstoffsammlung

Wichtige Hinweise

  • Verpackungsbestandteile bitte voneinander trennen, z.B. Verpackungen und ihre Deckel. Nur so können Sortieranlagen die Materialien getrennt voneinander sortieren, so dass die unterschiedlichen Materialien recycelt werden können.
  • Verpackungen bitte nicht ineinander stapeln, sondern lose einwerfen. So können verschiedene Materialien im weiteren Verarbeitungsprozess besser erkannt werden.
  • Verpackungen müssen nicht ausgespült werden. Es ist ausreichend, wenn die Verpackungen ohne grobe Speise- und Produktionsrückstände sind.

Abfuhrtermine

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