Der Gelbe Sack ist nicht Bestandteil des Abfallwirtschaftssystems des Landkreises. Er ist ein privatwirtschaftlich organisiertes System zur Erfassung und Verwertung von Leichtverpackungen. Dieses "duale" System wurde von Verpackungsindustrie und Handel zusätzlich zur Abfallentsorgung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgebaut, um die Vorgaben der Verpackungsverordnung umzusetzen. Es finanziert sich über Beteiligungs- und Nutzungsentgelte - nicht über die Abfallgebühren.
Die auf dem deutschen Markt aktiven Dualen Systeme beauftragen regionale Entsorgungsunternehmen mit der Durchführung der Leistungen.
Was gehört in den Gelben Sack?
Restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind.
- Alu-, Blech- und Kunststoffdeckel
- Arzneimittelblister
- Joghurtbecher
- Konservendosen
- Milch- und Getränkekartons
- Putz- und Reinigungsmittelflaschen, Shampooflaschen usw.
- Spraydosen
- Styroporverpackungen und -füllmaterial
Nicht in den Gelben Sack gehören:
- Videokassetten
Entsorgung über die Restmülltonne
- Ausrangiertes Kunststoffspielzeug
Entsorgung auf allen Wertstoffzentren oder über die Sperrmüllabfuhr
- CDs und DVDs
Entsorgung auf allen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren
Wichtige Hinweise
- Verpackungsbestandteile bitte voneinander trennen, z.B. Verpackungen und ihre Deckel. Nur so können Sortieranlagen die Materialien getrennt voneinander sortieren, so dass die unterschiedlichen Materialien recycelt werden können.
- Verpackungen bitte nicht ineinander stapeln, sondern lose einwerfen. So können verschiedene Materialien im weiteren Verarbeitungsprozess besser erkannt werden.
- Verpackungen müssen nicht ausgespült werden. Es ist ausreichend, wenn die Verpackungen ohne grobe Speise- und Produktionsrückstände sind.
Abfuhrtermine
- Termindatenbank
- Abfuhrterminplan der Firma Remondis (PDF, 2,8 MB)
Fehler im Print-Abfallkalender der Firma Remondis
Die Abfuhr der Gelben Säcke findet in Böhmenkirch-Schnittlingen und Geislingen-Stötten mittwochs in den ungeraden Wochen statt.
Erklärfilm
Wer ist für die Entsorgung von Verpackungen zuständig?