Unbrauchbare Kleidung gehört in den Hausmüll
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der gesamten EU die Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Diese neue Regelung sorgt bei vielen Bürgern für Verunsicherung, da Berichte in den Medien kursieren, die nahelegen, dass die Entsorgung von Altkleidern im Restmüll nun strafbar sei. Diese Information ist jedoch nicht korrekt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Dachverband FairWertung e.V. betonen, dass stark verschlissene, stark verschmutzte oder anderweitig kontaminierte Textilien nach wie vor in die Restmülltonne gehören.
Es ist sogar wichtig, dass solche unbrauchbaren Kleidungsstücke nicht in die Altkleidercontainer gelangen. Denn diese mindern die Qualität der Altkleider, die dort gesammelt werden, und führen zu erhöhtem Sortieraufwand sowie höheren Entsorgungskosten für die Alttextilbranche. Wird schmutzige Kleidung in die Altkleidercontainer geworfen, kann sie im schlimmsten Fall auch tragbare Textilien unbrauchbar machen, sodass diese nicht mehr verwertet werden können.
Daher gilt weiterhin: Nur saubere, tragbare Kleidung und paarweise gebündelte Schuhe gehören in die Altkleidercontainer. Um diese vor Feuchtigkeit und Schmutz zu schützen, sollten sie am besten in Plastiktüten verpackt werden. Auch Bettwäsche, Haushaltswäsche und Federbetten können über die Altkleidercontainer entsorgt werden. Stofffetzen, Schaumstoffkissen oder -betten hingegen gehören weiterhin in den Rest- oder Sperrmüll.