Wichtige Hinweise für eine korrekte Entsorgung

Der Gelbe Sack ist ein privatwirtschaftlich organisiertes System zur Erfassung und Verwertung von Leichtverpackungen. Dieses "duale" System wurde von Verpackungsindustrie und Handel zusätzlich zur Abfallentsorgung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgebaut, um die Vorgaben der Verpackungsverordnung umzusetzen. Es finanziert sich über Beteiligungs- und Nutzungsentgelte - nicht über die Abfallgebühren.

Die auf dem deutschen Markt aktiven Dualen Systeme beauftragen Entsorgungsunternehmen mit der Durchführung der Leistungen. Seit dem 01.01.2025 ist die Firma Gebrüder Braig mit der Sammlung der Gelben Säcke im Landkreis Göppingen beauftragt. Seither kommt es zunehmend zu Fällen, in denen Gelbe Säcke stehen bleiben, weil sie nicht korrekt befüllt sind. Doch was gehört eigentlich in den Gelben Sack?

In den Gelben Sack gehören restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind, z. B.:

  • Alu-, Blech- und Kunststoffdeckel
  • Arzneimittelblister
  • Butterfolie
  • Buttermilch- und Joghurtbecher
  • Einkaufstüten sowie Obst- und Gemüsebeutel aus Kunststoff
  • Eisverpackungen
  • Füllmaterial von Versandverpackungen aus Kunststoff, wie z.B. Luftpolsterfolie oder Schaumstoff
  • Konservendosen
  • Kronkorken
  • Kunststoffschalen und Folien für Lebensmittel
  • Menüschalen von Fertiggerichten
  • Milch- und Getränkekartons
  • Schoko- und Müsliriegelfolien
  • Nudeltüten, Chipstüten etc.
  • Putz- und Reinigungsmittelflaschen
  • Quetsch- oder Nachfüllbeutel z.B. für Waschmittel, Flüssigseife oder Fruchtpüree
  • Senf- und Mayonnaisetuben
  • Shampoo- und Duschgelflaschen 
  • Spraydosen
  • Suppen- und Soßentüten
  • Styroporverpackungen und –füllmaterial
  • Tierfutterdosen und -schalen
  • Zahnpastatuben

Wichtige Hinweise

  • Verpackungsbestandteile bitte voneinander trennen, z.B. Verpackungen und ihre Deckel. Nur so können Sortieranlagen die Materialien getrennt vonei-nander sortieren, so dass die unterschiedlichen Materialien recycelt werden können.
  • Verpackungen bitte nicht ineinander stapeln, sondern lose einwerfen. So können verschiedene Materialien im weiteren Verarbeitungsprozess besser erkannt werden.
  • Verpackungen müssen nicht ausgespült werden. Es ist ausreichend, wenn die Verpackungen ohne grobe Speise- und Produktionsrückstände sind.
  • Konservendosen und andere Metallverpackungen wie Schraubdeckel dürfen sowohl im Gelben Sack als auch in den Dosencontainern bei den Glasiglus entsorgt werden.

Nicht in den Gelben Sack gehören:

  • Restmüll wie Hygieneartikel, Papiertaschentücher, Zahnbürsten, Einwegrasierer, Windeln, Pflaster und Verbandsmaterial, Staubsaugerbeutel, Katzenstreu, Zigarettenkippen, Feuerzeuge, Klarsichthüllen, Kugelschreiber, Tapetenreste
  • Gegenstände aus Hartkunststoff wie Wäschekörbe, Plastikspielzeug, Plastikschüsseln
  • Bioabfall, z.B. Essensreste
  • Papier, Pappe, Kartonagen
  • Styropor aus dem Baubereich, z.B. Dämmstyropor
  • Metall
  • Glasverpackungen
  • Elektrogeräte, Energiesparlampen
  • CDs, DVDs, Disketten, Videokassetten
  • Druckerpatronen
  • Bauschutt, z.B. Keramikprodukte, Porzellan 
  • Mischglas
  • Batterien, Akkus
  • Problemstoffe, z.B. Farben
  • Altkleider und Schuhe

Diese Abfälle können über die Entsorgungseinrichtungen des Abfallwirtschaftsbetriebs entsorgt werden. Detaillierte Informationen gibt es in unserem Abfall A-Z.

Gelbe Säcke stehen am Gehwegrand zur Abholung bereit.
Gelbe Säcke (Foto: Tobias Fröhner)