Was gehört zu den Problemstoffen?
Problemabfälle sind die in Haushalten üblicherweise anfallenden Kleinmengen von Stoffen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft-, wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind. Nach der Abfallnachweis-Verordnung handelt es sich um Gefährliche Abfälle (früher: Sonderabfall), die nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden dürfen. Z.B.:
- Batterien, Knopfzellen, Akkus und Kondensatoren
- Reiniger, Desinfektionsmittel, Insekten- und Unkrautbekämpfungsmittel
- Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Kunstharze, Abbeizer, Verdünner, Pinselreiniger
- Spraydosen mit Restinhalt
- Motorreiniger, Bremsflüssigkeit, Frostschutz, Rostumwandler, Politur, Fotochemikalien
- Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, Röhren aus Solarien
Nur bei der stationären Problemstoffannahmestelle angenommen werden:
- Gasflaschen
Gefahrstoffsymbole
Hinweise über die Giftigkeit und Gefährlichkeit der Inhaltsstoffe geben Gefahrstoffsymbole auf den Verpackungen der Produkte. Artikel mit diesen Symbolen bringen ein Gefährdungspotential mit sich und verlangen einen besonders sorgsamen Umgang.
Achtung
Nicht alle schadstoffhaltigen Abfälle sind mit Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet und gehören dennoch zu den Gefährlichen Abfällen.
Entsorgungswege
- Problemstoffannahmestelle
- Problemstoffsammlung
- Facheinzelhandel (Altöl, Batterien)
- Energiesparlampen, Batterien und Knopfzellen werden in allen Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren angenommen.
- Autobatterien, Leuchtstofflampen und Röhren aus Solarien werden in allen Wertstoffzentren angenommen.
Wichtige Hinweise
- Laut Gesetz müssen Verkäufer von Batterien Altbatterien kostenlos zurücknehmen.
- Altöl muss der Händler, bei dem neues Öl gekauft wird, kostenlos zurücknehmen.
Wichtige Hinweise zur Problemstoffsammlung
- Die Abfälle dürfen nicht vor Eintreffen der Sammelfahrzeuge am Sammelplatz abgestellt werden. Die teilweise hochgiftigen Stoffe können für spielende Kinder lebensgefährlich werden.
- Problemstoffe müssen in verschlossenen Behältnissen, möglichst in der Originalverpackung, angeliefert werden.
- Die Behälter dürfen maximal 20 Liter groß und 30 Kilogramm schwer sein.
- Verschiedene Stoffe, insbesondere Flüssigkeiten, dürfen nicht miteinander vermischt werden.
- Die Abfälle werden durch das fachkundige Begleitpersonal geprüft. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen.