Änderung bei den Gutscheinen für die Anlieferung von Bauschutt und Altholz

Ab dem 31.01.2025 erhalten die rund 120.000 Abfallgebührenzahler des Landkreises Göppingen ihre Gebührenbescheide für das Jahr 2025 zusammen mit dem Bestellschein für die Abholung von Sperrmüll. Ebenfalls im Schreiben enthalten ist eine Gutscheinkarte, die neun Einzelgutscheine beinhaltet.

Einer dieser Einzelgutscheine berechtigt – wie in den Vorjahren – zur Abholung von 60 Biobeuteln. Er kann bei den auf der Internetseite, in der AWB-App und im Abfall ABC veröffentlichten Ausgabestellen eingelöst werden.

Für die Anlieferung von Bauschutt/Gips/Mischglas und Altholz auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren gibt es in diesem Jahr je vier Gutscheine. Das Volumen je Gutschein beträgt bei Bauschutt/Gips/Mischglas 10 Liter und beim Altholz 0,25 Kubikmeter. Anlieferungen dieser Abfallarten auf den Wertstoffhöfen sind nur mit Gutschein möglich. Größere Mengen werden in den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gebühr angenommen.

Für die Abholung von Elektro-Großgeräten gibt es künftig keinen Bestellschein mehr. Die Anmeldung ist ausschließlich über den elektronischen Bürgerservice unter www.myawb.de möglich. Maximal drei Elektro-Großgeräte können gegen eine Transportgebühr zur Abholung angemeldet werden.

Im Abfallgebührenbescheid 2025 erfolgt die abschließende „Endabrechnung“ für das Jahr 2024 zusammen mit der Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2025. Wurden im Jahr 2024 mehr Leerungen vorausbezahlt als tatsächlich in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Verrechnung auf die zu entrichtenden Abfallgebühren für das Jahr 2025, unter Berücksichtigung der zehn Mindestleerungen. Wurde der Mülleimer hingegen häufiger zur Leerung bereitgestellt, sind diese Leerungen nachträglich zu entrichten – zusammen mit den Abfallgebühren für das Jahr 2025. Als Beilage zum Abfallgebührenbescheid erhalten alle Haushalte und Arbeitsstätten eine übersichtliche Erläuterung zum Aufbau des Bescheides und zur Berechnung der Gebühren.

Bei der Berechnung der Vorauszahlung der Leerungsgebühren werden die Leerungszahlen des jeweiligen Vorjahres unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen zugrunde gelegt. Wer also zum Beispiel 20 Leerungen im Jahr 2024 in Anspruch genommen hat, muss im Jahr 2025 auch 20 Leerungen als Vorauszahlung entrichten. Wurden weniger als zehn Leerungen genutzt, sind trotzdem zehn Mindestleerungen für das Jahr 2025 zu entrichten – hier kann unter Umständen die Wahl eines kleineren Mülleimers bei der Reduzierung der Abfallgebühren helfen. Bei Haushalten und Arbeitsstätten, die sich erstmalig an die Abfallentsorgung anschließen und für die daher noch keine Vorjahreswerte vorliegen, werden unabhängig von der Behältergröße (ggf. anteilig) zehn Leerungen als Vorauszahlung im ersten Veranlagungsjahr erhoben.

Um Datenfehler auszuschließen, sollte die auf dem Gebührenbescheid aufgedruckte Behälternummer mit der Nummer seitlich auf dem Behälter (ggf. auf dem Deckel) abgeglichen werden. Abweichende Nummern sind bitte schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden.

Auf den Gebührenbescheiden befinden sich auch die neuen Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal www.myawb.de. Wer noch kein individuelles Passwort vergeben hat, kann sich mit diesen Zugangsdaten anmelden und ein eigenes Passwort festlegen. Im Online-Bürgerportal kann man eine Übersicht über die bereits erfolgten Leerungen seiner Restmülltonne abrufen, einen Tausch der Restmülltonne sowie den Einbau eines Schlosses beantragen, Sperrmüll- oder Elektrogeräteabholungen bequem digital anmelden oder Reklamationen an den AWB übermitteln. Zudem ist es möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Der AWB empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dadurch werden keine Zahlungstermine versäumt, so dass unnötige Mahngebühren und sonstige Kosten entfallen. Momentan lassen rund ein Drittel aller Gebührenzahler ihre Abfallgebühren von ihrem Konto abbuchen. Durch die Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats wird schließlich auch die Arbeit des AWB erleichtert. 

Neu ist die Möglichkeit, den Gebührenbescheid im Kundenkonto abzurufen.

Wer Fragen zum Gebührenbescheid oder bis Ende Februar noch keinen Gebührenbescheid für das Jahr 2025 erhalten hat, sollte sich per E-Mail gebuehren@awb-gp.de oder telefonisch unter 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.

Erfahrungsgemäß erreichen den AWB in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sehr viele Anrufe. Hierfür wurde zwar organisatorisch vorgesorgt, Wartezeiten sind aber nicht auszuschließen. Bereits heute bittet der AWB daher um Geduld oder man wartet mit seinem Anruf ein oder zwei Wochen ab bzw. nimmt per E-Mail Kontakt auf.

Drei Restmülltonnen in verschiedenen Größen stehen am Straßenrand bereit.
Restmülltonnen (Foto: Tobias Fröhner)