Wichtiger Hinweis
Zum 01.01.2025 haben sich in einigen Gemeinden die Abfuhrtage beim Gelben Sack geändert.
Termine 2025
Sammelsystem
Der Gelbe Sack ist nicht Bestandteil des Abfallwirtschaftssystems des Landkreises. Er ist ein privatwirtschaftlich organisiertes System zur Erfassung und Verwertung von Leichtverpackungen. Dieses "duale" System wurde von Verpackungsindustrie und Handel zusätzlich zur Abfallentsorgung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgebaut, um die Vorgaben der Verpackungsverordnung umzusetzen. Es finanziert sich über Beteiligungs- und Nutzungsentgelte - nicht über die Abfallgebühren.
Die auf dem deutschen Markt aktiven Dualen Systeme beauftragen Entsorgungsunternehmen mit der Durchführung der Leistungen. Seit dem 01.01.2025 ist die Firma Gebrüder Braig mit der Sammlung sowie mit der Verteilung der Gelben Säcke im Landkreis Göppingen beauftragt. Auftraggeber ist die DSD - Duales System Holding GmbH & Co. KG. Die Firma Gebrüder Braig ist direkt erreichbar unter 07391 770393.
Im Herbst werden Gelbe Säcke an alle Haushalte verteilt. Wer darüber hinaus weitere Säcke benötigt, erhält diese (maximal eine Rolle pro Haushalt) beim AWB, bei den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen sowie bei diversen Wertstoffhöfen und Rathäusern. Größere Mengen können über die Firma Gebrüder Braig bestellt werden.
Sammlung
Die Gelben Säcke werden alle zwei Wochen abgeholt. Die verknoteten Säcke müssen am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr am Straßenrand stehen.
Abfuhrtermine
Was gehört in den Gelben Sack?
Restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind.
- Alu-, Blech- und Kunststoffdeckel
- Arzneimittelblister
- Butterfolie
- Buttermilch- und Joghurtbecher
- Einkaufstüten sowie Obst- und Gemüsebeutel aus Kunststoff
- Eisverpackungen
- Füllmaterial von Versandverpackungen aus Kunststoff, wie z.B. Luftpolsterfolie oder Schaumstoff
- Konservendosen
- Kronkorken
- Kunststoffschalen und Folien für Lebensmittel
- Menüschalen von Fertiggerichten
- Milch- und Getränkekartons
- Schoko- und Müsliriegelfolien
- Nudeltüten, Chipstüten etc.
- Putz- und Reinigungsmittelflaschen
- Quetsch- oder Nachfüllbeutel z.B. für Waschmittel, Flüssigseife oder Fruchtpüree
- Senf- und Mayonnaisetuben
- Shampoo- und Duschgelflaschen
- Spraydosen
- Suppen- und Soßentüten
- Styroporverpackungen und -füllmaterial
- Tierfutterdosen und -schalen
- Zahnpastatuben
Nicht in den Gelben Sack gehören:
- Hygieneartikel
- Papiertaschentücher
- Zahnbürsten
- Einwegrasierer
- Windeln
- Pflaster und Verbandsmaterial
- Staubsaugerbeutel
- Katzenstreu
- Zigarettenkippen
- Feuerzeuge
- Klarsichthüllen
- Kugelschreiber
- Disketten und Videokassetten
- Tapetenreste
Entsorgung über die Restmülltonne
- Gegenstände aus Hartkunststoff wie Wäschekörbe, Plastikspielzeug, Plastikschüsseln
Entsorgung auf allen Wertstoffzentren oder über die Sperrmüllabfuhr
- CDs und DVDs
- Druckerpatronen
- Elektrogeräte
- Energiesparlampen
- Gegenstände aus Metall
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Bauschutt, z.B. Keramikprodukte, Porzellan
- Batterien und Akkus
Entsorgung auf Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren
- Bioabfall, z.B. Essensreste
Entsorgung über den Biobeutel
- Styropor aus dem Baubereich, z.B. Dämmstyropor
Entsorgung über die Restmülltonne oder über die Sperrmüllabfuhr
- Glasverpackungen
Entsorgung als Altglas in den Glascontainern.
- Problemstoffe, z.B. Farben
Entsorgung bei der Problemstoffannahmestelle und der Problemstoffsammlung
Wichtige Hinweise
- Verpackungsbestandteile bitte voneinander trennen, z.B. Verpackungen und ihre Deckel. Nur so können Sortieranlagen die Materialien getrennt voneinander sortieren, so dass die unterschiedlichen Materialien recycelt werden können.
- Verpackungen bitte nicht ineinander stapeln, sondern lose einwerfen. So können verschiedene Materialien im weiteren Verarbeitungsprozess besser erkannt werden.
- Verpackungen müssen nicht ausgespült werden. Es ist ausreichend, wenn die Verpackungen ohne grobe Speise- und Produktionsrückstände sind.